| Heilpraktikerüberprüfung |
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Wer die Heilkunde (allgemein oder eingeschränkt auf einzelne Fachrichtungen) ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestallt zu sein, bedarf dazu der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Die Anmeldung muss bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (Fachbereich Gesundheitswesen) erfolgen. Dieser führt auch die erforderlichen Überprüfungen durch. Alle weiteren Informationen hält die Arbeitsgruppe 53.0 (Herr Wolf) bereit. |
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